StVO-Änderung zum 1.9.2009

Wer es noch nicht mitbekommen hat: Zum 1.9.2009 hat sich einiges in der Strassenverkehrsordnung geändert, auch für Radfahrer. Beonders wichtig ist meiner Meinung nach die Änderung in §37(2)6. Dort hiess es bisher:

“Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.”

Ab sofort lautet es:

“Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon ab- weichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Licht- zeichen für Radfahrer zu beachten.”

Ich weiss zumindest eine Stelle in Hamburg, an der ich mal schauen muss ob die Lichtzeichen auch für Radfahrer gelten, weil es sonst mit Sicherheit zu Unfällen durch Missverständnisse kommen wird…

Nachtrag: §53(6):

“An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.” — damit ist auch die oben erwähnte Kreuzung vorerst entschärft.

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